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Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen

Bußgeldbeträge und Anzahl der abgezogenen Führerscheinpunkte
Das im Bußgeldbescheid angeführte Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes bereits als gestohlen gemeldet

Formular A ausfüllen und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), oder senden Sie es per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Tatbestandes nicht in meinem Besitz

Formular A ausfüllen und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), oder senden Sie es per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus)

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten des/r Fahrer(s)In?

Formular B ausfüllen aus und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), innerhalb von 60 Tangen nach der Bekanntgabe des Bewertungsberichts

Ich möchte Einspruch beim Präfekten einlegen

Innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Bewertungsberichts an den Präfekten von Matera, direkt in der Via XX Settembre 2, 75100 Matera, oder mit einem registrierten A / R an die Stadtpolizei von Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT).

Ich möchte Einspruch beim Friedensrichter einlegen

Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis “Formulare/Information”] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden

A Ich möchte die Zahlung in Raten zur Zahlung der Strafe beantragen: Was soll ich tun?

Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:

durch eingeschriebenen Brief  adressiert an Corpo di Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT);

per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it;

 

N.B. : Wir akzeptieren keine Kommunikation mit durch persönliche Abgabe. Bitte immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für jeden dringenden Kontakt.

Gibt es eine Ermäßigung der Geldbuße um 30%, selbst wenn ein Antrag auf Teilzahlung gestellt wird?

Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet