Fragen
Hier finden sie antworten auf häufig gestellte fragen
Formular A ausfüllen und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), oder senden Sie es per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie der Diebstahlanzeige u/o Verlustanzeige u/o Wiederauffindungsanzeige
Formular A ausfüllen und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), oder senden Sie es per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it unter Beilage folgender Urkunden schicken: Kopie des Verkaufvertrags (eine Verkaufsvollmacht reicht nicht aus)
Formular B ausfüllen aus und senden Sie es an die Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT), innerhalb von 60 Tangen nach der Bekanntgabe des Bewertungsberichts
Innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Bewertungsberichts an den Präfekten von Matera, direkt in der Via XX Settembre 2, 75100 Matera, oder mit einem registrierten A / R an die Stadtpolizei von Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT).
Der Einspruch ist innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids persönlich direkt bei dem örtlich zuständigen Friedensrichter [siehe das Verzeichnis “Formulare/Information”] einzureichen, oder per Einschreiben mit Rückschein im Sinne des Art. 7 der Gesetzesverordnung 150/11 zu senden
Formular D ausfüllen, unterschreiben Sie es und senden:
durch eingeschriebenen Brief adressiert an Corpo di Polizia Municipale di Pisticci, Via Cantisano 4, 75015 Pisticci (MT);
per PEC an ufficioverbalicds@comunepisticci.it;
N.B. : Wir akzeptieren keine Kommunikation mit durch persönliche Abgabe. Bitte immer eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für jeden dringenden Kontakt.
Nein. Wenn der Antrag auf Zurückstellung akzeptiert wird, wird die 30% ige Reduktion der Sanktion nicht angewendet